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1950

Der Lizenzzwang war längst aufgehoben und als das Grundgesetz die Pressefreiheit garantierte, stießen die Freiburger Verleger Poppen und Ortmann zu den Gesellschaftern des Badischen Verlages. Sie hatten bis 1943 die Freiburger Zeitung (gegründet 1784) herausgegeben. Der Name lebt seit 1950 im Freiburger Lokalteil der BZ fort.